Betrug im Urheberrecht

Betrug im Urheberrecht

Der Fall Beltracchi, der Fall Ann Freedman & Glafira Rosales und die Filme “Made You Look: A True Story About Fake Art” und “Beltracchi – Die Kunst Der Fälschung“

Über Kunstfälscher am Werk, den Diebstahl geistigen Eigentums, die Täuschung der Kunstszene zum eigenen Vorteil und Betrug zu Lasten der Käufer.

Ist jede Fälschung eines Kunstwerkes gleich Betrug?

Nicht jede Fälschung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist gleich ein Betrug. Meistens liegt in der unerlaubten Vervielfältigung eines Werkes eine Urheberrechtsverletzung. Es gibt natürlich Ausnahmen. So gibt es etwa das Recht auf eine Privatkopie gemäß § 53 Urheberrechtsgesetz (UrhG).

Zum Betrug wird die Urheberrechtsverletzung dann, wenn das kopierte Werk, zum Beispiel ein Bild eines berühmten Malers, für echt ausgegeben wird und als solches verkauft wird. Denn dann wird der Käufer über die Echtheit bzw. über den Urheber des Werkes und damit auch über den Wert getäuscht. Zahlt der Käufer dann den Kaufpreis und nimmt damit die sogenannte Vermögensverfügung gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB) vor, ist der Betrug vollendet. Allerdings ist  auch schon der Versuch strafbar, § 263 Absatz 2 StGB.

Was ist zum Fall Beltracchi zu sagen?

Wolfgang Beltracchi hat meines Wissens keine Werke kopiert, sondern Stile. Er hat also nicht 1:1 gefälscht, sondern sich angesehen, wie ein bestimmter Künstler gemalt oder Skulpturen erschaffen hat. Dann hat er diesen Stil kopiert, sich in den Künstler hinein gedacht und eine neues Werk in dessen Stil geschaffen. So kopierte er bekannte  Maler wie Heinrich Campendonk, Max Ernst und Max Pechstein, Fernand Léger, André Derain und andere, ohne allerdings einzelne Bilder konkret zu kopieren. Darin liegt an sich keine Urheberrechtsverletzung, vielmehr war darin auch eine erhebliche künstlerische Leistung zu sehen, so dass diese Bilder selbst urheberrechtlichen Schutz genießen – zu Gunsten von Wolfgang Beltracchi!

Das Problem war vielmehr die Verwendung der Unterschrift der Maler und dann im späteren Verlauf der Verkauf der Bilder und Skulpturen als „echt“, also als von dem jeweiligen Künstler stammend. Darin war ein vollendeter Betrug zu erblicken.

Ein ähnlicher Fall sind die Skulpturen des Schweizer Bildhauers Alberto Giacometti, die der Niederländer Robert Driessen hundertfach fälschte und gewinnbringend verkaufte. Auch Driessen wurde wegen Betruges verurteilt. Auch dieser lag in der Täuschung der Käufer.

Der Fall Beltracchi ist in einigen sehr interessanten und sehenswerten Dokumentationen aufbereitet.

Es gibt auch einen ganz aktuellen Film zum Thema Betrug in der Kunstwelt. Worum geht es da?

“Made You Look: A True Story About Fake Art” ist die neueste Dokumentation über Betrug in der Kunst, Fälschungen und Urheberrechtverletzungen auf Netflix. In diesem spannenden Film geht es um die angesehene Galeristin Ann Freedman, die ehemalige Präsidentin der Knoedler Gallery in New York, die von der Geschäftsfrau Glafira Rosales Kunstwerke im Wert von über 80$ Millionen erhalten und verkauft hat.

Leider waren diese Kunstwerke allesamt Fälschungen. Hier ging es dann sowohl um Urheberrechtsverletzungen, als auch um Betrug. Es ging auch um die Eitelkeiten in der Szene, die Macht der Galeristen, Auktionshäuser und Experten. Am Ende wurde hier wohl tatsächlich niemand verurteilt, die Beteiligten einigten sich wohl alle, um ihren guten Ruf als Kenner der Szene und Kunstexperten zu wahren und nicht als die dummen Opfer eines Betruges dazustehen.

Was ist das Fazit?

Nicht jede Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist gleich ein Betrug. Manchmal stellt es noch nicht mal eine Urheberrechtsverletzung dar. Umgekehrt kann ein Betrug auch dann vorliegen, wenn es sich nicht um eine Urheberrechtsverletzung handelt.

Die besprochenen Filme sind beide sehenswert.  Sie sind spannend und geben interessante Einblicke in die manchmal doch sehr abgehobene Kunstszene.

Wenn Sie selbst Anhaltspunkte dafür haben, Opfer eines Betruges durch eine Fälschung von Kunst oder anderen urheberrechtlich geschützten Werken geworden zu sein, lohnt es sich, sich anwaltlich beraten zu lassen. Es ist dann auch fast immer zu raten, Strafanzeige zu erstatten. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft ermitteln dann für einen. Ein Rechtsanwalt kann im Verfahren Akteneinsicht nehmen und so relevante Informationen über die Täter erlangen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.